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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Jolly-Jump Events, genannt Vermieter, und Ihrem Vertragspartner, genannt Mieter.

2. Sämtliche Angebote und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

3. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragserteilung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als im gesetzlichen Sinne freibleibend.

4. Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Mieter bis 7 Tage vor der von uns zu erbringenden Leistungen, berechnen wir 50% der Auftragssumme. Bei Rücktritt ab7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75% der Auftragssumme. Sollte eine Stornierung am Veranstaltungstag erfolgen, werden 100% der Rechnungssumme fällig. Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahnkosten und Inkassokosten zu Lasten des Mieters.

5. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

6. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA, TÜVAbnahme, Ordnungsamt) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.

7. Es kann im Bedarfsfalle eine Verankerung mit Erdnägeln (Häring, Schrauben/Dübel, …) erforderlich sein. Der Kunde trägt die Kosten für Schäden durch die Verankerungen im Boden.

8. Bei allen elektrischen Geräten und aufblasbaren Spielmodulen ist ein 230V/16A Stromanschluss nötig. Dieser ist vom Mieter zu stellen, der ebenfalls die Kosten trägt.

9. Alle vom Vermieter beaufsichtigten Leistungen sind im Umfang der Aufsichtsführung haftpflichtversichert. Dem Personal von Jolly-Jump Events werden pro Veranstaltungstag (6 Std.) 30 Minuten Pause gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Sollte der Kunde während den Pausen eigenes Personal einsetzen, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über.

10. Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 5, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung von Jolly-Jump Events ist ausgeschlossen.

11. Bei mehrtägigen Vermietungen verpflichtet sich der Mieter dazu, in der Zeit in der die Mietgeräte nicht genutzt werden, dafür zu sorgen das diese an einem Hitze und Kältesicheren Ort, der trocken und Diebstahlsicher ist unterzubringen.

12. Der Mieter stellt sicher das am Veranstaltungsort die reibungslose Zufahrt für das jeweilige Transportmittel in unmittelbarer Nähe des Standorts des Mietgeräts, sowie der Auf-Abbau möglich ist.

13. Der Mieter stellt qualifiziertes Personal zum Auf-Abbau und Einweisung bereit. Ebenfalls ist sicher zu stellen das während der gesamten Veranstaltungszeit ein Ansprechpartner vor Ort ist.

14. Bei Buchung von Servicepersonal bzw. Betreuungpersonal durch den Mieter ist die Verpflegung des Personals von Seiten des Mieters sicherzustellen. Sollte dies nicht geschehen wird eine Tagespauschale von 20,00 € pro Person und Tag berechnet.

15. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.