Veranstaltungskalender

« < September 2010 > »
So Mo Di Mi Do Fr Sa
29 30 31 1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 1 2
You are here: Startseite arrow AGB
Advertisement
AGB PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von unseren Eventmodulen

 


Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen Mieter (VP1) und Vermieter (VP2) Jolly-Jump Events.

Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen.


Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung einer oder mehrerer Eventmodule von Jolly-Jump Events. Angegeben werden Auf- und Abbau, Rechnungsadresse, Aktionsort sowie das Entgelt für die Miete und den erforderlichen Strombedarf.


Genehmigung

Für die Genehmigung der Veranstaltung sowie evtl. zu entrichtende GEMA-Gebühr sorgt der Mieter.


Aufbau und Abbau

Sofern im Vertrag vereinbart, stellt der Mieter zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau geeignetes Hilfspersonal. Kosten für Wartezeit, die dem Mieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen, trägt der Mieter (150,00 ¬ zzgl. MwSt. je Helfer). Dauer und Anzahl der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrages. Jolly-Jump benötigt eine ebene und saubere Fläche, z.B. Rasen oder Teer, (kein Schotter, roter Sand oder Tartan) mit direkter Zufahrt für einen PKW mit Anhänger mit einer Durchfahrtshöhe bis 3,80 m. Der Mieter stellt kostenlose Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge von Jolly-Jump während der Veranstaltung zur Verfügung. Eventuell benötigte Eintrittskarten/Parkausweise müssen dem Vermieter rechtzeitig zukommen.


Betreuung

Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die anderen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall oder bei drohender Gefahr kann das Gerät zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, Ansprüche gegen den Vermieter können nicht gestellt werden.


Verpflegung

Das Personal des Vermieters erhält, wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, pro Tag und Person angemessene Verpflegung (ein Essen ggf. vegetarisch und alkoholfreie Getränke), ersatzweise 10.-Є. Die Einsatzzeit beträgt max. 8 Stunden inkl. Pausen. Für Aktionspausen stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.


Energiebedarf/ Beleuchtung

Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät mindestens ein Stromanschluss 220V, 16A in max. 20m Entfernung zum Aufstellort des jeweiligen Geräts benötigt und vom Vermieter bereitgestellt. Bei Veranstaltungen am Abend sorgt der Mieter für eine geeignete Beleuchtung sowohl während der Veranstaltung als auch während des Abbaus.


Ausfall von Geräten

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten um Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadensersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist.




Verbindlichkeiten

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Absage oder Terminänderungen bis 8 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch zumindest 50% des vereinbarten Mietpreises abzüglich Personal und Fahrtkosten. Bei Änderungen bis ein Tag vor Veranstaltung werden 80% des vereinbarten Mietpreises abzüglich Personal und Fahrtkosten berechnet. Bei Abbruch oder Verschiebung am Veranstaltungstag werden dem Mieter 100 % des Mietpreises berechnet. Eingesparte Kosten werden gutgeschrieben.


Wetterrisiko

Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter.


Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug 50% bis zwei Wochen vor der Veranstaltung oder nach Absprache per Rechnung (Überweisung) nach der Veranstaltung. Die restlichen 50% werden auf jeden Fall nach der Veranstaltung fällig.


Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Bungee-Trampolinen gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB´s Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.


Wirksamkeit

Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen. Erfüllungsort Als Erfüllungsort gilt 73553 Alfdorf/ Deutschland, Gerichtsstand ist Schorndorf.